Urteil zu Debanking & Tipps zur Unterstützung

In einem Eilverfahren erklärte das Landgericht Göttingen am 16.01.2026 die Kündigung des Kontos der Roten Hilfe e.V. durch die Sparkasse Göttingen für unrechtmäßig. Das Landgericht verpflichtet die Sparkasse, das Konto der Roten Hilfe weiterzuführen. Die Entscheidung im Hauptsacheverfahren steht noch aus.

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Auch wenn das einen Teil-Erfolg gegen das Debanking darstellt, ist noch nichts in trockenen Tüchern. Es braucht – und es gibt – Rückhalt aus der Bewegung. So haben Tausende im Rahmen der „Debanking Stoppen!“ Kampagne einen Offenen Brief an die GLS-Bank gegen die Kontokündigungen unterzeichnet und über 1.000 neue Mitglieder sind neu in die Rote Hilfe eingetreten.

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