Anna und Arthur halten’s Maul – auch bei LKA-Ermittlungen!

Aufruf der Roten Hilfen Thüringen vom 22. Januar 2014:

Anna und Arthur halten’s Maul – auch bei LKA-Ermittlungen!

Im Zusammenhang mit den Ermittlungen zu den abgebrannten Polizeiautos am 28. / 29. September 2013 in Erfurt ist es bei einigen Leuten zu Befragungen gekommen. Wir wollen in diesem Zuge nochmal darauf hinweisen, dass die Zusammenarbeit mit Polizei, LKA usw. dich und andere gefährden kann. Du weißt ja: „Alles was Sie sagen, kann und wird vor Gericht gegen Sie verwendet werden.“ Auch eine Aussage, die dich scheinbar entlastet, gibt der Polizei Hinweise über Zusammenhänge und mögliche andere Zeug_innen und belastet im schlimmsten Fall gar noch andere Leute.

Wie verhalte ich mich also, wenn eine Vorladung der Polizei im Briefkasten landet, oder das LKA plötzlich auf der Arbeit erscheint oder anruft?

Es gibt gegenüber den Ermittlungsbehörden keine Pflicht zur Aussage! Du kannst also nicht rechtlich belangt werden, wenn du der Ladung nicht folgst oder die Aussage verweigerst – eine Aussagepflicht gibt es nur bei Gericht als Zeuge. Die Polizei versucht immer Druck auszuüben und scheut sich dabei auch nicht Arbeitgeber_innen, Eltern und Verwandte mit einzubeziehen. Wenn du in eine solche Situation kommen solltest, melde dich bei deiner Roten Hilfe Ortsgruppe. Wir können dich beraten und helfen dir auch mit evtl. Konsequenzen umzugehen.

Wir rufen dazu auf, sich bei Anquatschversuchen durch Ermittlungsbehörden oder Cops an die Rote Hilfe zu wenden. Dies gilt natürlich auch für schriftliche Vorladungen von den entsprechenden Akteuren. Auch wenn du auf Umwegen von irgendwelchen Versuchen dieser Art Kenntnis erhälst, melde dich bei uns! Wir müssen uns gegenseitig informieren und vernetzen, um uns und andere schützen zu können.

Nutzung von sozialen Netzwerken, insbesondere Facebook.
oder: Anna und Arthur halten’s Maul auch in sozialen Netzwerken!

Bedenke bitte, dass auch ein „Like“ und der öffentliche Austausch über Themen, den Cops Informationen über Zusammenhänge und Strukturen gibt. Gib sie also nicht über soziale Netzwerke weiter! Es gab schon genug Fälle, in denen ein einfaches „Like“ zu Besuchen von Polizei und LKA bei anderen Personen geführt hat. Schütze dich und andere mit einem sensiblen und bedachten oder am besten gar keinem Gebrauch von sozialen Netzwerken wie Facebook!

Grundsätzlich gilt: Informationen, wer mit wem in einer Gruppe ist, wer mit wem welche Art von Kontakt hat, wie bestimmte linke Zusammenhänge oder Strukturen aufgebaut sind etc. gehen den Staat nichts an! Solche Infos sollten niemals freiwillig (oder versehentlich) preisgegeben werden. Schweigen ist Gold!

Keine Zusammenarbeit mit den staatlichen Repressionsorganen!

Solidarität ist eine Waffe!

Zum Weiterlesen:
Aussageverweigerung
Zur Problematik von sozialen Netzwerken wie Facebook & Co.
Kontakt zu deiner Ortsgruppe in Erfurt, Weimar, Jena, Südthüringen

Achtung: VS-Spitzel in Thüringen.

Wir möchten an dieser Stelle auf eine Pressemitteilung der Genoss*innen aus dem Bundesvorstand der Roten Hilfe hinweisen, da diese besonderen Bezug zu Thüringen und hiesigen linken Strukturen hat.

Es geht um Peter Becker, der sich im Raum Saalfeld bewegte und dort Kontakt zu linken Strukturen suchte. Auf eine Anfrage im Thüringer Landtag wurde bekannt, dass sich Peter Becker dem Thüringer Verfassungsschutz als auch dem Bundeskriminaltamt als Spitzel anbot, um über seine Kontakte in die linke Szene zu berichten. Weitere Informationen findet ihr in der nachfolgend dokumentierten Pressemitteilung.

Wir rufen Aktivist*innen dazu auf, sich gegenseitig über diesen Fall zu informieren und im Fall der Fälle den Kontakt zu Peter Becker einzustellen!
Wir müssen uns und unsere Strukturen schützen!

Bei Fragen und Nöten stehen euch die Ortsgruppen der Roten Hilfe gern zur Verfügung!
Scheut euch also nicht, Kontakt mit uns aufzunehmen!

„Achtung: VS-Spitzel in Thüringen.“ weiterlesen

Mittwoch: Solidarität mit Osaren Igbinoba ***UPDATE***

Am 18.​09.​2012 ver­such­ten 9 NPD­ler die Pres­se­kon­fe­renz des Re­fu­gee Pro­test­m­arch vor dem Land­tag in Er­furt zu stö­ren. Der Stör­ver­such en­de­te in einem De­ba­kel für die Nazis – kaum an­ge­kom­men, muss­ten sich schon wie­der zu­rück­zie­hen und ver­lo­ren dabei di­ver­se Fah­nen und Trans­pa­ren­te. Im An­schluss fand ein kraft­vol­ler an­ti­ras­sis­ti­scher Pro­test­marsch statt.

Nach­dem es den Nazis nicht ge­lun­gen ist, die Pres­se­kon­fe­renz zu stö­ren, haben sie ver­sucht, ver­schie­de­ne Men­schen für die­sen Vor­fall ju­ris­tisch ver­ant­wort­lich zu ma­chen. Auch damit sind sie ge­schei­tert, aber nun ist die Er­fur­ter Ver­samm­lungs­be­hör­de an der Reihe: Sie wirft dem An­mel­der der Ver­an­stal­tung einen Ver­stoß gegen das Ver­samm­lungs­recht vor. Die Ver­hand­lung fin­det am Diens­tag vor dem Amts­ge­richt Er­furt statt. Die De­tails sind dabei un­wich­tig, denn worum es geht ist klar: Wenn Men­schen, die nicht der Mehr­heits­be­völ­ke­rung an­ge­hö­ren, gegen die ras­sis­ti­schen Ver­hält­nis­se pro­tes­tie­ren, schla­gen die ras­sis­ti­schen Ver­hält­nis­se zu­rück.

Gegen ihre Re­pres­si­on hilft nur un­se­re So­li­da­ri­tät. Des­we­gen las­sen wir Osa­ren vor Ge­richt nicht al­lein und kom­men alle am Mitt­woch, 27.​11. um 12.​30 Uhr zum Amts­ge­richt Er­furt in der Ru­dolf­stra­ße 46.

[mehr dazu bei The VOICE Re­fu­gee Forum]

UPDATE

Der Prozess findet nun doch nicht statt. Das Verfahren wurde eingestellt.

Repression am 17.8. bei Gegenkundgebung in Erfurt – Meldet euch bei uns

Am 17.8. fanden bei der Gegenkundgebung gegen die NPD umfangreiche Repressionsmassnahmen der örtlichen Polizei statt. (Siehe hier) Einige Betroffene haben sich nun bei uns gemeldet. Falls auch du betroffen bist und mit einer Vorladung/Strafbefehl rechnest oder bereits schon hast, bitte melde dich bei uns. Wir möchten die Repression gemeinsam in einer Soligruppe aufarbeiten und ggf. öffentlich machen. Die Kontaktdaten findest du auf unserer Kontaktseite.

Solidaritätsveranstaltung mit Kurd_innen in Syrien

Die Kurd_innen in Syrien haben unabhängig vom Baath-Regime und von der islamistisch-nationalistischen syrischen Opposition in den letzten Jahren Selbstverwaltungsstrukturen aufgebaut und ihre Gebiete (Westkurdistan) zumeist befreit. Sie organisieren sich in demokratischen Rätestrukturen unter direktem Einbezug auch der Assyrer_innen und Araber_innen. Dies findet international kaum Beachtung. In den letzten Wochen sind sie aufgrund ihres dritten Weges verschiedenen Angriffen ausgesetzt, einschließlich durch die Türkei. Besonders die Selbstverwaltungsstruktur in Afrin (nordwestlich von Aleppo) ist einer großen Angriffswelle und einem Lebensmittelembargo durch die Freie Syrische Armee und andere bewaffnete Gruppen ausgesetzt. Wir wollen mit dieser Veranstaltung darauf aufmerksam machen und Spenden für die Kinder dieses Gebiet sammeln.

Programm:
– Rede eiens PYD-Vertreters (Partei der Demokratischen Einheit – größte syrisch-kurdische Partei)
– Filmbeitrag zu Kurd_innen in Syrien
– Ozan Cömert (Musik aus Nord-Kurdistan)
– Bengi Agiri (Musik aus Westkurdistan)
– Koma Aberna (Musikgruppe aus Erfurt)
– Kurdische Tanzgruppe aus Thüringen

Am 7. Juli 2013 (Sonntag)
Von 14 bis 19 Uhr
Ort: Johannes-Langhaus, Stadtmission Erfurt, Allerheiligenstr. 10, Erfurt

Veranstalter: Kulturverein Mesopotamien, Erfurt e.V.
www.mesop.erfurt.org

Vortag und Diskussion: §129b-Verfahren und Repression gegen Kurd_innen in Deutschland

18. März

Seit der Entscheidung des Bundesgerichtshofs von 2010 finden in Deutschland auch gegen politische kurdische Aktivist_innen Ermittlungen nach §129b (Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung) statt. Im Prozess gegen Ali Ishan K. kam es bereits vor dem OLG Hamburg zu einer ersten Verurteilung zu 2 Jahren und 6 Monaten Haft. Gegen diese Verurteilung hat die Verteidigung Revision eingelegt. Zu der Tatsache, dass der §129b der einzige Strafrechtsparagraph ist, bei dem eine politische Genehmigung durch das Bundesjustizministerium vor Ermittlungen durch die Staatsanwaltschaften erforderlich ist, äußert sich Ali Ishan K.s Verteidigerin Cornelia Ganten-Lange: „Das Vorgehen im Zusammenhang mit dem §129b ist verfassungsrechtlich bedenklich. Die Gewaltenteilung wird aufgehoben. Es wird dem Justizministerium – also der Exekutive – überlassen zu entscheiden, ob eine ausländische Vereinigung terroristisch ist oder legitimen Widerstand gegen eine Diktatur leistet oder als legitime Befreiungsbewegung gelten darf. Diese Entscheidung ist dann von geostrategischen Interessenlagen abhängig.“

Kennzeichnend für alle laufenden Verfahren nach § 129b gegen kurdische Aktivist_innen ist, das die historischen und politischen Hintergründe in Kurdistan konsequent ausgeblendet werden. Ziel der Veranstaltung ist es daher, die internationalen Zusammenhänge darzustellen, die ausschlaggebend für die Repression gegen Kurd_innen in Deutschland sind.

18. März 2013 19 Uhr Lasallestrasse 50 Erfurt

Eine Veranstaltung der RH Erfurt, Kulturverein Mesopotamien, Azadi e.V. und Solid Thüringen. Diese Veranstaltung wird finanziert vom Freistaat Thüringen.